Hausordnung / Kleiderordnung / Smartgeräteordnung
Hausordnung
Unsere Schule ist eine Gemeinschaft, in der verschiedene Menschen unter einem Dach zusammen sind.
Damit unser Zusammensein funktioniert, brauchen wir Vereinbarungen, an die sich alle halten und an die man sich gegenseitig erinnert. Die Regeln, die für das Miteinander an unserer Schule besonders wichtig sind, haben wir – Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte – in dieser Hausordnung vereinbart.
- Wir sind eine drogen- und waffenfreie Schule.
- Ich begegne jedem respektvoll, indem ich niemanden erniedrige, demütige oder verletze.
- Ich halte das Schulgebäude und -gelände sauber und verzichte deswegen z. B. auf das Kaugummikauen.
- Ich halte die grauen Flächen als Eingangs- und Zugangsbereiche immer frei.
- Ich darf in den Pausen an den dafür vorgesehenen Plätzen rücksichtsvoll mit Bällen spielen.
- Ich stelle mich vor Unterrichtsbeginn und nach den Hofpausen pünktlich und geordnet am vereinbarten Sammelplatz auf.
- Ich verhalte mich im Schulhaus leise.
- Ich darf während des Unterrichtes in Absprache mit der Lehrkraft Wasser trinken.
- Ich darf elektronische Geräte nur in Absprache mit der Lehrkraft benutzen.
- Ich trage angemessene und ordentliche Kleidung.
- Ich bleibe während der Unterrichtszeit und in den Pausen auf dem Schulgelände.
Westhofen, im Juni 2013
Kleiderordnung
Unsere Schule ist ein öffentlicher Ort und daher haben wir grundsätzlich alle das Recht, frei über die Wahl unserer Kleidung zu entscheiden. Wichtig bei der Auswahl ist, dass wir niemand anderen damit kränken oder uns zu freizügig zeigen. Die Schüler*innen sind bei Nichtbeachtung darauf anzusprechen.
- bauchfreie Oberteile nur bis zum Bauchnabel
- keine tiefen Ausschnitte
- bei Hotpants dürfen weder die Unterhose noch die Pobacken zu sehen sein.
Kleidung welche die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens in besonderer Weise behindert ist nicht gestattet. Kappen und Mützen sind deshalb beim Betreten der Unterrichtsräume abzusetzen.
Westhofen, im Juni 2023
Smartgeräteordnung der Otto-Hahn-Schule
Präambel
Nachfolgende Ordnung gilt für die Benutzung von Smartgeräten (z. B. Smartphone, Smartwatch, Tablet, Smartspeaker, usw.) durch Schüler*innen im Rahmen des Unterrichts und auch bei allen weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Unterrichts. Ziel der Ordnung ist der verantwortungsbewusste Umgang mit Smartgeräten und deren sinnvoller Einsatz im Unterricht.
Die Schule gibt sich für den Umgang mit Smartgeräten folgende Nutzungsordnung. Deren Nutzung ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig und ein ergänzender Teil zur Hausordnung.
§ 1
Alle digitalen Geräte dürfen während der gesamten Unterrichtszeit der Schüler*innen auf dem gesamten Schulgelände ohne Erlaubnis der Lehrkraft nicht genutzt werden.
Auf Verlangen der Lehrkraft werden bei Klassenarbeiten oder sonstigen Überprüfungen die Geräte eingesammelt.
§ 2
Die Schüler*innen tragen selbst Sorge für die Funktionsfähigkeit der Geräte und stellen sicher, dass diese vor unrechtmäßiger Nutzung Dritter geschützt sind.
§ 3
Ist die Nutzung der Geräte nach § 1 erlaubt, verpflichten sich die Schüler*innen keine Audio-, Video-, Bildaufnahmen zu erstellen oder sonstige personenbezogene Daten zu verarbeiten, sofern es nicht ausdrücklich von der Lehrkraft oder den Betroffenen erlaubt wird.
Grundsätzlich sind Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen, Verleumdungen, usw. mit dem Gerät untersagt und können neben einem Nutzungsverbot und sonstigen Maßnahmen auch zu einer zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung führen.
Die Schüler*innen verpflichten sich, keine jugendgefährdenden oder rechtswidrigen Inhalte auf dem Smartgerät zu haben, zu laden, weiter zu versenden oder anderweitig zu verbreiten.
§ 4
Verstößt ein*e Schüler*in gegen § 1, kann das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen werden. Hierfür ist das Gerät auszuschalten und an die Lehrkraft zu übergeben. Es wird nach der Unterrichtsstunde wieder ausgehändigt. Bei wiederholten Verstößen kann es bis zum Ende des Schultages einbehalten und im Sekretariat von den Eltern abgeholt werden.
Bei Verstößen gegen die Smartgeräte-Ordnung kann die Lehrkraft je nach Vergehen weitere erzieherische Einwirkungen ergreifen.
Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte auf dem Gerät einer*s Schüler*in befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das Gerät einzuziehen. Es darf an die Schulleitung weitergegeben werden. Fallverantwortlich bleibt weiterhin die Lehrkraft.
In besonders schweren Fällen, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie die Eltern, die Polizei und sonstige Behörden (z. B. Jugendamt). Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Smartgerätes.
§ 5
Die Lehrkraft haftet für abgegebene Smartgeräte nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sie ist verpflichtet, stets den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten und die Interessen der Schüler*innen und der Schule in Einklang zu bringen.
Die Lehrkraft hat nicht das Recht, die Inhalte des Gerätes ohne Einwilligung der Schüler*in einzusehen. Allerdings kann sie bei einem konkreten Verdacht alle erforderlichen Schritte wie in § 4 beschrieben einleiten.
![Link zu MensaMax online [Otto-Hahn-Schule Westhofen]](/images/Bilder/symbole/mensamax.png)
