13. Hygieneplan

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ergänzend zum Elternschreiben unserer Bildungsministerin haben wir noch folgende Hinweise, die mitunter aus organisatorischen Gründen an der OHS gelten:

• Die Maskenpflicht gilt für alle Personen im gesamten Schulgebäude (einschließlich der Grundschule). Werden keine Masken getragen (im Freien, in der Pause, bei der Essensaufnahme), ist ein Abstand von 1,50 m einzuhalten.
 
• Den Grundschulkindern empfehlen wir das Tragen medizinischer Masken statt Alltagsmasken.
 
• In der Grundschule finden die Frühstückspausen im Freien statt.
 
• Auf Antrag kann Ihr Kind durch die SL von der Teilnahmeverpflichtung an der GTS befreit werden. Möglich ist eine vollumfängliche Befreiung oder auch nur von bestimmten Tagen. Die Befreiung ist befristet für die Zeit, in der an allen Schularten Maskenpflicht im Unterricht gilt.
 
• In der Mensa gelten wieder die klassenweise Sitzordnung und ein Sprechverbot.
 
• Wenn eine Person einer Klasse positiv auf das Virus getestet wird, wird in der Gruppe sogar an fünf aufeinander folgenden Schultagen getestet. In diesem Fall können auch geimpfte und genesene Schüler*innen freiwillig an diesen fünf Testungen teilnehmen. Ihr Kind braucht dafür Ihr Einverständnis.

 

 

Viele Grüße und bleiben Sie gesund

Ihr Schulleitungsteam der OHS

Elternschreiben Winter 2021

Einverständniserklärung

13. Hygieneplan

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