Bundesinfektionsschutzgesetz tritt zum 24. April 2021 in Kraft

Liebe Eltern und

Erziehungsberechtigte,

 

 

das Bundesinfektionsschutzgesetz tritt zum 24. April 2021 in Kraft. Deshalb gilt ab Montag, den 26. April 2021, eine Testpflicht für Schüler*innen und Lehrkräfte (auch die nach einer Corona-Infektion genesenen Personen). Bisher waren diese Selbsttests freiwillig, künftig dürfen jedoch Schüler*innen nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Um der Testpflicht nachzukommen, hat Ihr Kind die Möglichkeit, sich zweimal pro Woche kostenlos in der Schule selbst zu testen.

 

 

Zum aktuellen Zeitpunkt haben uns schon über zwei Drittel aller Eltern eine Einwilligung zum Selbsttest erteilt, diese behält weiter ihre Gültigkeit. Die Testungen verliefen in harmonischer und entspannter Atmosphäre, die Schüler*innen kamen damit gut zurecht. Diese Selbsttests verschaffen uns allen mehr Sicherheit. Bitte ermöglichen Sie Ihrem Kind, daran teilzunehmen.

 

 

Sollten Sie es nicht wünschen, dass sich Ihr Kind in der Schule selbst testet, so sind nur Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärzt*innen zulässig. Diese Testnachweise müssen Dienstag und Donnerstag zum Unterrichtsbeginn vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.

 

 

Im Elternbrief der Ministerin ist formuliert, dass es zur Selbsttestung keiner Einverständniserklärung Ihrerseits mehr bedarf. Jedoch hilft uns eine solche, zu dokumentieren, wie eine Testung bzw. die Überwachung des Schulbesuchs erfolgt. 

 

 

Daher bitten wir Siefalls Sie nicht bereits Ihr Einverständnis erteilt haben, sich für eine der beiden beschriebenen Testungsmöglichkeiten zu entscheiden. Füllen Sie bitte die angehängte Elternabfrage aus und geben Sie sie Ihrem Kind am Montag mit.

 

 

Diejenigen, die eine Testung für ihr Kind ausschließen, füllen die angehängte Elternabfrage entsprechend aus und senden sie auf elektronischem Wege ins Sekretariat der Otto-Hahn-Schule.

 

 

Schüler*innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen ab dem 26. April 2021 nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie müssen zu Hause ein pädagogisches Lernangebot wahrnehmen, das dem entspricht, welches Schüler*innen in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Arbeitsaufträge, Arbeitsblätter usw.) und haben keinen Anspruch auf Fernunterricht. Alternative Leistungsnachweise müssen in Absprache mit den Lehrkräften erbracht werden.

 

 

Die im Schreiben der Ministerin erwähnte qualifizierte Selbstauskunft ist an der Otto-Hahn-Schule nicht möglich, da sich Schulleitung, Kollegium, örtlicher Personalrat, Schulelternbeirat und Vertretung der Schüler*innen gemeinsam dagegen ausgesprochen haben.

 

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihre Kooperation und Ihr Vertrauen. Bleiben Sie gesund.

 

 

Das Schulleitungsteam der OHS

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