Kopfläuse

Immer wieder kommt es vor, dass in der Klasse Ihres Kindes Kopfläuse gemeldet werden. Es ist keine Frage mangelnder Hygiene, Kopfläuse zu bekommen. Bei engem Kontakt können sie gut übertragen werden. Gerade unsere Kinder stecken beim Spielen ja gern „die Köpfe zusammen“. Der gleiche enge Kontakt findet aber auch in der Familie und beim Spielen mit Freunden außerhalb der Schule statt! Seltener sind Übertragungen über Gegenstände.

Was tun bei Kopfläusen?

Wir bitten Sie daher, die Haare Ihres Kindes gründlich auf das Vorhandensein von Kopfläusen zu untersuchen. Am besten scheiteln Sie das Haar mit einem feinen Kamm und suchen unter guter Beleuchtung streifenweise die Kopfhaut und den Kamm mit einer Lupe ab. Besonders gründlich sollten Sie die Haaransätze hinter den Schläfen, hinter den Ohren und im Nacken nachsehen. Die Verwendung einer einfachen Pflegespülung hemmt die Läuse in ihrer Beweglichkeit und erleichtert das Durchkämmen. Bitte untersuchen Sie auch alle anderen Familienmitglieder auf Kopfläuse und vergessen Sie nicht enge Freunde Ihrer Kinder, die nicht in die gleiche Schule gehen, zu informieren.

Beim Feststellen von Kopfläusen ist dies uns unverzüglich zu melden (§ 34,5 lfSG)!

Da Larven und Läuse bei korrekter Behandlung mit „Läusemitteln“ (in Apotheken rezeptfrei erhältlich oder mit Verschreibung von Ihrem Hausarzt) sicher abgetötet werden, ist eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls nach der ersten Behandlung vorläufig nicht mehr zu befürchten. Deshalb können Kinder die Schule am Tag nach der Behandlung wieder besuchen. Ein ärztliches Attest muss erst vorgelegt werden, wenn innerhalb von vier Wochen ein erneuter Befall auftritt.

Da Läuseeier (Nissen) auch eine korrekte Behandlung mit Läusemitteln überleben können, ist eine zweite Behandlung nach 8 bis 10 Tagen erforderlich, um die Läuseplage sicher los zu werden. Evtl. noch geschlüpfte Larven können wie bereits erwähnt bis zur Geschlechtsreife die Köpfe noch nicht verlassen und noch keine neuen Eier legen.

Erst die zweite Behandlung beseitigt das Problem endgültig!

Weitere Empfehlungen:

Nissen, die nach der ersten Haarwäsche vorhanden sind, stellen keinen Grund dar, einem Kind den Besuch der Schule zu verwehren, wenn eine zweite Behandlung vorgesehen ist. Nissen, die auch nach der zweiten Haarwäsche am Haar kleben geblieben sind, sind in aller Regel „leer“. Dennoch sollten sie zur Vorsicht entfernt werden.

Zusätzlich ist im häuslichen Bereich eine Reinigung der Kämme, Haar- und Kleiderbürsten, Fußböden und Polstermöbel (absaugen) sinnvoll. Weiterhin empfehlen wir, Handtücher, Leib- und Bettwäsche, Kleidung und Plüschtiere bei 60° zu waschen und/oder im Wäschetrockner zu trocknen oder chemisch reinigen zu lassen. Das Überwärmen (mind. 45° C über 60 Minuten) oder Unterkühlen (-15° C über 1 Tag) oder Abschließen über 3 Tage in einem Plastiksack vernichtet Kopfläuse. Ein entsprechendes ausführliches Merkblatt können Sie bei uns im Sekretariat erhalten.

Weitere Empfehlungen finden Sie auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: http://www.bzga.de

Nur konsequentes, gemeinsames Handeln, regelmäßige Kontrollen der Köpfe Ihrer Kinder und der offene Umgang mit dem Thema können uns helfen, das Problem nachhaltig zu bekämpfen!