Maskenpflicht - Nahverkehr
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die Bundesnotbremse im Landkreis Alzey-Worms seit heute nicht mehr gilt, entfällt damit auch die FFP 2 Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und bei der Schülerbeförderung.
Gemäß den Bestimmungen der 20. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 11.05.2021 ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Alexander Schray (Kreisverwaltung Alzey-Worms)